Diskussionen um das Personenstandsgesetz
In der siegessäule erschien ein umfangreicher Artikel über die aktuellen Diskussionen der neuen Regelungen im Personenstandsgesetz. DIe Kernaussage bleibt:
„Ganz wichtig sei auch: Entgegen einiger Gerüchte, die momentan im Netz gestreut werden, machen sich Antragsteller*innen ebensowenig strafbar wie Ärzt*innen. „Wenn sie beim Arzt versichern, dass sie eine Variante der Geschlechtsentwicklung haben, kann dem grundsätzlich niemand widersprechen.“
Julia Monro von der dgti sieht das ähnlich: „Hätten sie Transsexualität in dem Gesetzestext explizit ausgeschlossen, wäre das verfassungswidrig.“ Auch für sie ist die Rechtslage hier eindeutig: „Variante der Geschlechtentwicklung ist kein definierter Rechtsbegriff. Da kann sich jetzt keiner darauf berufen und sagen: da zählt nur das oder das dazu.““ (siegessäule.de)
Zum Weiterlesen: https://www.siegessaeule.de/