Veranstaltung zu den juristischen Regelungen und
Möglichkeiten einer dritten Option
Wann:
Sonntag, 17.02.2019 um 12:00 Uhr.
Wo: Autonomes SchwulLesBiTrans*Queer+ Referat Uni Kassel (Nora-Platiel-Str. 9,
Raum 0404)
Im Jahr 2018 forderte das
bundesweite Bündnis Aktion Standesamt 2018 ein Gesetz zu einem selbstbestimmten
und positiven dritten Geschlechtseintrag. Diese knüpfte damit an die Kampagne
„Dritte Option“ und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober
2017 an. Der Gesetzgeber ist durch jenen Beschluss verpflichtet worden, bis zum
31.12.2018 einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzurichten.
Das
Bundesverfassungsgericht hat am 10. Oktober 2017 ein Urteil gefällt, in dem es
ein diskriminierungsfreies Personenstandsgesetz fordert. Trotzdem hat der
Bundestag Mitte Dezember beschlossen, dass nur wenige inter Personen unter
Vorlage medizinischer Atteste den dritten Geschlechtseintrag „divers“ führen
dürfen. Damit bleibt der Eintrag vielen inter Personen weiterhin vorenthalten:
sie sind gesetzlich gesehen nicht inter genug. Auch nichtbinären Personen wird
weiterhin verweigert ihr eigenes Geschlecht zu benennen. Trans Frauen und trans
Männer müssen weiterhin die Gerichtsverfahren nach dem sogenannten
Transsexuellengesetz durchstehen. Die Gesetzesreform ändert also bei weitem
nicht genug.
Aber: Viele
nicht-binäre, trans* und inter Personen haben bereits Anträge auf Eintragung
und Anerkennung ihres Geschlechts, oder auch auf Streichung des
Geschlechtseintrages abgegeben und sind bereit einzufordern, was der
Gesetzgeber ihnen vorenthält. Jeder abgelehnte Antrag eröffnet die Möglichkeit,
für das Recht zu klagen, das eigene Geschlecht zu benennen.
In einem
Vortrag soll die aktuelle Rechtslage mithilfe juristischer Expertise
dargestellt werden: Was bedeuten die neuen rechtlichen Regelungen für die
Praxis? Welche Möglichkeiten haben inter, nicht-binäre und trans* Personen um
eine Eintragung ihres Geschlechts zu erzielen? Anschließend sollen in einem
Workshop (juristische) Umgangsstrategien erarbeitet werden.
Referentin:
Rechtsanwältin Friederike Boll (Jura-Team der Aktion Standesamt 2018)