22 Jan

Recht auf einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag?!

Veranstaltung zu den juristischen Regelungen und Möglichkeiten einer dritten Option

Wann: Sonntag, 17.02.2019 um 12:00 Uhr.
Wo: Autonomes SchwulLesBiTrans*Queer+ Referat Uni Kassel (Nora-Platiel-Str. 9, Raum 0404)

Im Jahr 2018 forderte das bundesweite Bündnis Aktion Standesamt 2018 ein Gesetz zu einem selbstbestimmten und positiven dritten Geschlechtseintrag. Diese knüpfte damit an die Kampagne „Dritte Option“ und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 an. Der Gesetzgeber ist durch jenen Beschluss verpflichtet worden, bis zum 31.12.2018 einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzurichten.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Oktober 2017 ein Urteil gefällt, in dem es ein diskriminierungsfreies Personenstandsgesetz fordert. Trotzdem hat der Bundestag Mitte Dezember beschlossen, dass nur wenige inter Personen unter Vorlage medizinischer Atteste den dritten Geschlechtseintrag „divers“ führen dürfen. Damit bleibt der Eintrag vielen inter Personen weiterhin vorenthalten: sie sind gesetzlich gesehen nicht inter genug. Auch nichtbinären Personen wird weiterhin verweigert ihr eigenes Geschlecht zu benennen. Trans Frauen und trans Männer müssen weiterhin die Gerichtsverfahren nach dem sogenannten Transsexuellengesetz durchstehen. Die Gesetzesreform ändert also bei weitem nicht genug.

Aber: Viele nicht-binäre, trans* und inter Personen haben bereits Anträge auf Eintragung und Anerkennung ihres Geschlechts, oder auch auf Streichung des Geschlechtseintrages abgegeben und sind bereit einzufordern, was der Gesetzgeber ihnen vorenthält. Jeder abgelehnte Antrag eröffnet die Möglichkeit, für das Recht zu klagen, das eigene Geschlecht zu benennen.

In einem Vortrag soll die aktuelle Rechtslage mithilfe juristischer Expertise dargestellt werden: Was bedeuten die neuen rechtlichen Regelungen für die Praxis? Welche Möglichkeiten haben inter, nicht-binäre und trans* Personen um eine Eintragung ihres Geschlechts zu erzielen? Anschließend sollen in einem Workshop (juristische) Umgangsstrategien erarbeitet werden.

Referentin: Rechtsanwältin Friederike Boll (Jura-Team der Aktion Standesamt 2018)